Gründe für Sonderkündigungsrecht (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 25.01.2017, 14:57 (vor 3391 Tagen) @ Florian

meines Erachtens liefert die DB dem Kunden ausreichnd Gründe für ein Sonderkündigungsrecht bei der BahnCard.

Kann man so sehen, muss man aber nicht ;-)

Sämtliche BahnCards:
- Entfall des Railplus-Rabatts für Portugal und Frankreich zum 01.01.2017

Railplus ist eine Nebenleistung, also kein Sonderkündigungsrecht.

- Seit Einführung von PiA im letzten Jahr kann die DB z. B. keine Fahrkarten mehr von Tschechien nach Polen und von Österreich nach Ungarn mehr verkaufen.

Man erhält aber weiterhin Fahrscheine mit Railplus-Rabatt, wenn auch nicht bei der DB.

- Beim Flexpreis ist seit 11.12.2016 zwingend die Reise am ersten Geltungstag anzutreten. Bei einer Hin- u. Rückfahrt muss sich der Reisende jetzt sogar bereits beim Fahrkartenkauf auf das Datum der Rückfahrt festlegen. Bis zum Fahrplanwechsel konnte die Reise hingegen an jedem Tag innerhalb der Geltungsdauer angetreten werden. Für BahnCard 50 Kunden ist also die Flexibitität beim Flexpreis erheblich eingeschränkt worden. Das einzige was heute noch flexibel am Flexpreis ist, ist der Preis.

Der Flexpreis kann aber ja einfach kurz vor Abfahrt erworben werden.

- Verkürzung der Geltungsdauer von NRT von 15 auf 4 Tage.

Auch auf Stückelungen gibt es BahnCard/Railplus-Rabatt ;-)

BahnCard 25:
- Seit dem 11.12.2016 wird beim Sparpreis Europa nur noch ein Rabatt in Höhe von 25 % auf den deutschen Streckenanteil gegeben, anstatt auf die Gesamtstrecke.

Zustimmung, hier gibt es ja auch ein Sonderkündigungsrecht.

Diese Änderungen stellen erhebliche Verschlechterungen für die BahnCard-Kunden dar. Daher besteht für sämtliche BahnCards ein Sonderkündigungsrecht.

Viele Grüße
Florian

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Weg mit dem 4744!


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