Nachtrag zur Türsteuerung (Reiseberichte)

caboruivo, CH, Sonntag, 27.09.2015, 21:50 (vor 3917 Tagen) @ ICE-TD
bearbeitet von caboruivo, Sonntag, 27.09.2015, 21:52

Was bitte schön soll denn an TB0 toll sein? Beidseitige Türfreigabe? Ne. In der Schweiz ist UIC-13-Pol ausser in absoluten Ausnahmefällen verboten. Dass der Lokführer unter 33 km/h erinnert wird, die Türen freizugeben. Ja, da muss ich zugeben, wäre ich auch schon froh drum gewesen ;-).
Die SBB-Wagen funktionieren so, dass bei Pendelzügen die Türen schon vorzeitig freigegeben werden können und der Öffnungsbefehl dann bei v<5 km/h einsetzt. Da muss man als Lf dann aber sicherstellen, mit der gesamten Zuglänge am Bahnsteig zum Stillstand zu kommen.
Bei lokbespannten Zügen, wie das die Rheintal-EC sind, dürfen die Türen erst im Stillstand freigegeben werden, da hier das Spiegelungssignal mit UIC- und EP-Kabel mangels Steuerwagen fehlt.
Erläuterung Spiegelungssignal: Lokführer gibt im besetzen Führerstand die Türen frei. Öffnungsbefehl wird via EP-Leitung zum unbesetzten Fahrzeug übertragen, dieses gibt dann den Öffnungsbefehl mit einer Verzögerung von zehn Sekunden via UIC-Kabel an die Wagen weiter. Bei Störungen wiederholen sich die Befehle alle 10 Sekunden. Aus diesem Grund gilt es auch zu vermeiden, direkt nach einem Türschliessbefehl einen Öffnungsbefehl wieder zu geben, denn dann können die Türen sofort geöffnet werden, aber zehn Sekunden später werden die Türen geschlossen – verheerend, wenn gerade ein Fahrgastwechsel stattfindet.
Bei lokbespannten Zügen entfällt so diese Zeitverzögerung.

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Nur falsche Prinzen reiten auf dem Schimmel, richtige in der Lokomotive


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