Sorry, aber... (Allgemeines Forum)

bahnerausleidenschaft, Freitag, 25.07.2014, 20:08 (vor 4281 Tagen) @ ICE4711

Da muss ich widersprechen. Wir können Reservierungsentgelt zurückzahlen. Allerdings nur bei normalen Reservierungsbelegen vom Schalter oder Automat. Ich muss einen Beleg einbehalten können als Beweis für die Rückerstattung. Und natürlich muss mein Bargeld ausreichend sein. Und da zählt nicht das private Bargeld :)


Da hänge ich mich hier mal mit dran:
Ehrlich? Ich kann also im Ersatzzug zur Zubine (oder zu dir ;-) gehen und mir dort die Reservierung direkt erstatten lassen (unter der Bedingung, dass genügend Bargeld vorhanden ist) ?
Ist das außer im Zub-Leitfaden (bzw.: ist es dort geregelt? aber wenn nicht da, wo dann...) irgendwo geregelt?

Freue mich auf Infos dazu!

Ja kannst du. Normaler Beleg vom Schalter oder Automat und dann kannst du das Geld direkt bekommen. Ist im Leitfaden geregelt.


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