Sorry, aber... (Allgemeines Forum)

bahnerausleidenschaft, Freitag, 25.07.2014, 19:41 (vor 4281 Tagen) @ worfie

Da muss ich widersprechen. Wir können Reservierungsentgelt zurückzahlen. Allerdings nur bei normalen Reservierungsbelegen vom Schalter oder Automat. Ich muss einen Beleg einbehalten können als Beweis für die Rückerstattung. Und natürlich muss mein Bargeld ausreichend sein. Und da zählt nicht das private Bargeld :)


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