Russischer Pass bei ausgewählten Onlinetickets gültig! (Allgemeines Forum)

Giovanni, Donnerstag, 18.04.2013, 16:25 (vor 4786 Tagen) @ MvG

http://www.deutschebahn.com/de/presse/presseinformationen/pi_p/3791706/p20130414.html?s...

" Der in diesem Fall von der DB nicht anerkannte russische Personalausweis als Identifikation zum Online-Ticket der Kundin hätte durch die simple Angabe von Adressdaten und eine nachträgliche Überprüfung kompensiert werden können.

Aus den ÖBB-Beförderungsbedingungen, die so auch für internationale Fahrkarten von/nach Deutschland (z.B. Sparschiene Deutschland) gültig sind:
"4.3.4 Das Online Ticket zum Selbstausdruck lautet auf den Namen des bzw. der im Buchungsvorgang angegebenen Reisenden und ist als persönliche Fahrkarte nicht übertragbar. Bei einer Fahrkartenkontrolle muss sich der Reisende durch Vorweis eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer ÖBB VORTEILScard mit Lichtbild identifizieren."

Hätte die Dame also beispielsweise eine ÖBB-Sparschiene Innsbruck - Berlin vorgelegt, hätte der Zugbegleiter den russischen Ausweis akzeptieren müssen. Oder aber einen chinesischen, indischen, arabischen oder afrikanischen Lichtbildausweis...

Laut österreichischem Bundeskanzleramt (was ja für Auslegung der ÖBB-Vertragswerke maßgeblich sein dürfte) sind auch Führerschein, Waffenpass und der sehr seltene Identitätsausweis amtliche Lichtbildausweise.

Viel Spaß dem Zugbegleiter der das kontrollieren darf!

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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