Paar Fragen dazu! (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Dienstag, 16.04.2013, 12:17 (vor 4788 Tagen) @ GUM
bearbeitet von JanZ, Dienstag, 16.04.2013, 12:18

Auch heute noch darf kein Privatunternehmen den Ausweis verlangen.

Quelle? Aus § 1 I PAuswG geht vielleicht hervor, dass ich ihn dann nicht vorzeigen muss, aber dass ihn niemand verlangen darf ...?

Merke: Die Identifizierung durch das Zahlungsmittel oder ein willkürlich gewähltes Plastikdokument dient der Dupletten-Vermeidung, nichts anderem.

Aber zumindest beim Normalpreis muss ich doch eine Dubletten-Kontrolle auch noch anderweitig durchführen, denn sonst könnte ja auch ein und dieselbe Person ein Ticket mehrmals benutzen. Die Identitätsfeststellung dient doch eher dazu, jemanden zu haben, den man bei mehrfacher Nutzung haftbar machen kann. Warum es dazu gerade der von der DB zugelassenen Karten bedarf, ist mir nach wie vor schleierhaft (siehe dazu auch meinen anderen Beitrag in diesem Baum).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum