Die DB kann in ihre Bedingungen schreiben was sie will (Allgemeines Forum)

Fabi, Stuttgart, Dienstag, 16.04.2013, 23:35 (vor 4789 Tagen) @ Henrik

welche Tickets sind denn nicht am Schalter erhältlich?

Gute Frage, gibt es das bei der Bahn nicht? Ansonsten siehe nächste Antwort.

In welchem Fall erhält man am Schalter nicht die gleiche Leistung?

In jedem, der mehr kostet als es im Internet kostet. Gleiche Leistung kann man wohl nicht sagen, aber das Preis-Leistungsverhältnis ist durch Gebühren ein anderes.

"Gegenüber einer Kreditkarte, EC-Karte oder BahnCard hat der Personalausweis den Nachteil, dass er nicht elektronisch vom Fahrkartenkontrolleur überprüft werden kann." Man lasse den Personalausweis trotzdem zu, weil er europaweit beim Ticket-Erwerb akzeptiert werde. Aber: "Wir wollen das nicht auf den Reisepass oder andere Dokumente ausweiten."

Sollte sich doch durch das hier machen lassen? => http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis_(Deutschland)#Zugriff_von_Diensteanbietern

Ich mag es fast nicht schreiben, aber in der Schweiz gibt es das ganze Problem nicht:

"Welche Dokumente muss ich dem Kontrollpersonal zeigen? Das OnlineTicket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen und auf die reisende Person lautenden, amtlichen Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte). Bei Halbtax- oder GA-Abonnenten reicht das Vorweisen der Abonnementskarte aus."

=> http://www.sbb.ch/abos-billette/e-tickets/faq/online.html

Fabi


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