Paar Antworten dazu! (Allgemeines Forum)

GUM, Dienstag, 16.04.2013, 12:00 (vor 4788 Tagen) @ Fabi
bearbeitet von GUM, Dienstag, 16.04.2013, 12:03

Interessant, tolle neue Welt. D.h. Touristen aus den nicht genannten Ländern werden diskriminiert.

"oder man verbietet das ausschließliche Bezahlen mit Kreditkarte."


Ist eine Reduzierung auf Personalausweise bestimmter EU-Länder eigentlich erlaubt? Man diskriminiert ja nicht nur andere EU-Länder, sondern auch Menschen ohne Personalausweis. Muss das nicht immer amtliches Dokument heißen?

Fragen über Fragen, ...

Fabi

Paar Antworten dazu:
1.) Das ausschließliche Bezahlen nur mit Kreditkarte oder ähnlichen Instrumenten ist schon heute untersagt. Kurze Info dazu:

http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Bundesbank/Wissenswert/Glossar/Functions/glossar...

Das Zauberwort dazu lautet gesetzliches Zahlungsmittel. *Ironiemodus an* So kannst Du als Selbständiger jeden Monat in das feine Objekt Elisenhof *Ironiemodus aus* fahren und Deinen Krankenkassen-Monatsbeitrag bar einzahlen. Macht nur niemand.

Kritisch wird es dann, wenn man als Nahverkehrsunternehmen im öffentlichen Auftrag handelt und dann wirklich vorbildhaft handeln muss. So war die erste Generation der NTA tatsächlich blamabel, weil dort keine Geldannahmemöglichkeit vorhanden war.

2.) Nein, es darf auf keinen Fall "amtliches Dokument" heißen. In der *westlichen, demokratischen* Tradition der Bundesrepublik war die Vorlage des Ausweises nur auf sehr wneige Transaktionen wie beispielsweise einen Häuserkauf beim staatlich beauftragten und verschwiegenen Notar beschränkt.Auch heute noch darf kein Privatunternehmen den Ausweis verlangen.

Deshalb erfolgt die Herausgabe beim Mietwagen ja auch durch Vorlage des Führerscheines (Abgleich der Fahrzeugklasse mit dem Führerschein) -> Versicherungsschutz behalten und durch die Vorlage von ein bis zwei Zahlungsmitteln (je nach fahrzeuggröße). Es darf also keinesfalls "amtliches Dokument" heißen.

Die Vorlage des Zahlungsmittels (girocard, ec card, Kreditkarte) dient dazu, die Fälschungssicherheit des Tickets herzustellen. Denn das PDF-Dokument ist beliebig weiterkopierbar.

Diesen ganzen unsinnigen Aufwand hätte die DB übrigens vermeiden können, wenn es keine Online-Tickets als PDF gibt. Dann gibt es eine Schnellfunktion am NTA oder einer noch einfacher zu bedienenderen Schnellausdruck Stattion (Karte rein, Ticket raus), wo jedes Ticket nur einmal ausgedruckt werden kann.

Merke: Die Identifizierung durch das Zahlungsmittel oder ein willkürlich gewähltes Plastikdokument dient der Dupletten-Vermeidung, nichts anderem.

Grüße GUM

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