Mitfinanzierung von Fernverkehr durch Länder (Allgemeines Forum)

Reisender, München, Mittwoch, 13.02.2013, 17:54 (vor 4808 Tagen) @ caboruivo

Ich habe speziell auch nicht die L55 im Sinne gehabt, sondern z.B..die Franken-Sachsen-Magistrale oder andere Nebenstrecken. Die IC nach Norddeich Mole konnten ja angeblich so vor ihrer Streichung bewahrt werden.

Für den Fernverkehr ist gemäß Artikel 87 e Absatz 4 GG der Bund zuständig. Eine (teilweise) Bestellung von Fernverkehrsleistungen durch die Länder ist im Grundgesetz dagegen nicht vorgesehen. In diesem VCD-Dokument wird auf Seite 12 begründet, weshalb eine Mitfinanzierung der Länder beim Fernverkehr unabhängig von der rechtlichen Unzulässigkeit derartiger Modelle abzulehnen ist:

„Zu groß ist die Gefahr, dass Fernverkehrsverbindungen gekappt und auf Kosten der Länder ersatzweise Regionalzugverbindungen bestellt werden. Diese Art der Finanzierung ist zum einen rechtlich gar nicht zulässig und zum anderen sorgt sie zudem dafür, dass Zugleistungen im Regionalverkehr an anderer Stelle gekürzt werden müssen.“

Konkret zur Sachsen-Franken-Magistrale ist auf Seite 11 folgendes zu lesen:

„Es wurden bisher keine nachvollziehbaren Argumente für die fehlende Wirtschaftlichkeit von gefährdeten IC-fähigen Linien wie die Sachsen-Franken-Magistrale, die Mitte-Deutschland-Verbindung und durch das Saaletal vorgelegt sowie nicht dokumentiert, alles dafür getan zu haben, die Auslastung von Strecken zu verbessern.“

Außerdem wird in diesem Dokument darauf hingewiesen, dass man bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit immer auf das Gesamtsystem Bahn und nicht isoliert auf einzelne Strecken abstellen sollte, da sich die Rentabilität des Fernverkehrs erst durch netzweite Effekte ergebe.

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Foto: ICE 3 "Ingolstadt" in Köln Hbf


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