Gleichstellung bei SP- Sammelbezeichnung auf FK notwendig (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 13.01.2012, 01:32 (vor 5409 Tagen) @ michael_seelze

Ich gebe dir mal ein Beispiel:
Eine Fahrkarte (SP) als OT von Hamburg Hbf nach Hannover Hbf.
Dort heißt es:
Hinfahrt: Hamburg --> Hannover
Über: HH-Hbf 19:28 IC 2175

Der Ausstiegshalt Hannover Hbf ist nicht als solcher aufgedruckt, sondern die Sammelbezeichnung "Hannover". Daher meine ich, dass hier die tarifliche Gleichstellung greift und ich mit der Fahrkarte auch noch bis z.B. Hannover-Leinhausen fahren kann.

Wenn die Über-Bezeichnung tatsächlich so ist, kannst du natürlich bis Hannover-Leinhausen fahren. Allerdings nur im IC 2175. Das ergibt also exakt diese Anzahl nutzbarer Züge: 0. Die tarifliche Gleichstellung wird also tatsächlich durch die Nutzungsvorschriften zum Sparpreis eingeschränkt, das muss ja nicht mal bei der tariflichen Gleichstellung dabei stehen.

Ich wiederhole das leicht paraphrasierte Zitat aus dem Entfernungszeiger:

Wenn in der Fahrkarte als Abgangs- oder Zielbahnhof Bahnhöfe gem. der Beschreibung der Spalten 1 und 2 erscheinen (Sammelbezeichnung)[M.R: wie z.B. Hannover], hat der Reisende die Wahl, einen der in Spalte 3 genannten Bahnhöfe als Abgangsbzw. Zielbahnhof zu benutzen [M.R.: z.B. Hannover-Leinhausen].

Die Fahrkartennutzung wird aber durch die zugelassenen Züge eingeschränkt. Von mir aus können wir so verbleiben: Eine Sparpreis-Fahrkarte nach "Berlin" gilt natürlich auch bis Berlin-Charlottenburg. Allerdings gelten Sparpreise eben nur zuggebunden (bzw. nicht zuggebunden auf dem definierten NV-Abschnitt) und wenn somit für entsprechende Abschnitte innerhalb der tarifl. Gleichstellung kein Zug eingetragener und kein NV-Abschnitt definiert ist, nützt es einem nichts, weil dann exakt null Züge benutzt werden dürfen.

Warum auch? Im SP-Tarif besteht im FV Zugbindung und umgekehrt Ausschluss anderer Züge oder anderer Strecken oder der anderen Klasse.

Die tarifliche Gleichstellung wird laut Entfernungszeiger grundsätzlich bei allen Fahrkarten angewandt. Dazu gehören auch SP.

Aber, wie gesagt: Sparpreise gelten nur in gebuchten Zügen. Da wird die tarifliche Gleichstellung insoweit nicht aufgehoben, aber unbrauchbar.

Man kann auch nicht auf dem SP-Fahrschein "Über: ....ICE1500/B-Südkreuz" (und nichts weiter) stehen haben und dann aber durch den Tunnel bis B-Hbf weiterfahren, obwohl beide Fernbf tariflich gleichgestellt sind. Da würde sogar nicht mal die City-Option greifen.

Wenn das da so steht. Wahrscheinlicher wäre die Sammelbezeichnung Berlin und die fehlende Erwähnung von Berlin Südkreuz in der Über-Angabe. Hast Du vielleicht ein solches Ticket vorliegen?

Ich habe eine SP50-Fahrkarte von 2007:

"Solingen+City -> Berlin
via: NV*W-Hbf 19:17 ICE 655"

Also funktioniert hier die Gleichstellung nur zu den gleichgestellten Bahnhöfen, die mit dem gebuchten ICE 655 erreichbar sind (wahrscheinlich also Hbf und Ostbahnhof oder Südkreuz).

Ich glaube aber nicht, dass die fehlende Gleichstellung im NV-Vorlauf ein Problem bereiten wird, eben weil dies in 100% der Fälle null Euro Aufpreis kostet und quasi ein Buchungsirrtum ist. Wenn man aber den einen S-Bahnhof vorher/nachher eingibt, ist man auf der sicheren Seite.

Du bist aber doch nicht der Ansicht, dass ich mit obiger Fahrkarte auch einen ICE von Berlin Hbf nach Berlin Südkreuz hätte nutzen dürfen? Denn dass das nicht geht, ist für mich so ziemlich klar.


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