Gleichstellung bei SP- Zugbindung kein Hinderungsgrund (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Mittwoch, 11.01.2012, 21:04 (vor 5410 Tagen) @ Fabian318

Steht das irgendwo, dass die Gleichstellung nur bei Normalpreisen gilt, oder eben bei NV-Abfahrten oder -Ankünften (die in der Regel allerdings wohl nicht in gleichgestellten Gegenden, sondern in Hintertupfingen liegen dürften)?


Die Gleichstellung gilt ja. Wird aber durch die Zugbindung nicht immer nutzbar. Das finde ich ehrlich gesagt nicht besonders erstaunlich, sondern sehe es eher als logische Schlussfolgerung an. ;-)

Das ist für mich nichts anderes, als wenn ich den letzten Intercity durch einen RE ersetzen würde. Da kann ich mich auch nicht drauf berufen, der Preis bliebe ja der gleiche. Es gilt eben die Zugbindung.

Die Zugbindung gilt ja bis zum auf der FK angegebenen Bahnhof in der Via-Angabe(z.B. H-Hbf).
Da auch bei Sparpreisen als Zielbahnhof auf der Fahrkarte eine Sammelbezeichnung erscheint (z.B. Hannover) gilt aus meiner Sicht die tarifliche Gleichstellung, weil im Entfernungszeiger ja vermerkt ist, dass "wenn in der Fahrkarte als
Abgangs- oder Zielbahnhof Bahnhöfe [...](Sammelbezeichnung)erscheinen", der Reisende
die Wahl, hat einen der [hier] in Spalte 3 genannten Bahnhöfe als Abgangs- bzw.Zielbahnhof zu benutzen."
Außerdem gibt es dort ja noch einen Satz der die Anwendung auf "alle Fahrkartengattungen" (Ausnahme unter bestimmten Umständen: Zeitkarten der Produktklasse C) festlegt. Darunter fallen für mich auch Sparpreise.


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