Gleichstellung bei SP- Zugbindung kein Hinderungsgrund (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 11.01.2012, 21:09 (vor 5410 Tagen) @ michael_seelze

Die Zugbindung gilt ja bis zum auf der FK angegebenen Bahnhof in der Via-Angabe(z.B. H-Hbf).
Da auch bei Sparpreisen als Zielbahnhof auf der Fahrkarte eine Sammelbezeichnung erscheint (z.B. Hannover) gilt aus meiner Sicht die tarifliche Gleichstellung, weil im Entfernungszeiger ja vermerkt ist, dass "wenn in der Fahrkarte als
Abgangs- oder Zielbahnhof Bahnhöfe [...](Sammelbezeichnung)erscheinen", der Reisende
die Wahl, hat einen der [hier] in Spalte 3 genannten Bahnhöfe als Abgangs- bzw.Zielbahnhof zu benutzen."

Aber der Anschlusszug ist nicht eingetragen. Und weil das OT nur in gebuchten Zügen gilt, nützt einem die tarifliche Gleichstellung nichts, wenn man unklug gebucht hat. Bucht man das OT einfach bis Hannover Karl-Wiechert-Allee statt Hannover Hbf, so gilt es natürlich von Hannover Hbf (Ausstieg gebuchter Fernzug) in jedem Nahverkehrszug zu allen gleichgestellten Bahnhöfen mit der Sammelbezeichnung "Hannover".


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