Gleichstellung bei SP- Sammelbezeichnung auf FK notwendig (Allgemeines Forum)

sfn17, Donnerstag, 12.01.2012, 17:09 (vor 5410 Tagen) @ michael_seelze

(Eine Bitte: Zitat und Eigentext deutlicher trennen.)

Bei einem Sparpreis-OT steht eine Sammelbezeichnung (logischerweise) nur ganz oben bei "Hinfahrt:".

Steht das dort tatsächlich oder das (tariflich gleichgestellte) NV-Ziel?

Es steht tatsächlich nur die Sammelbezeichnung, allenfalls noch ein +City.
Das NV-Ziel steht immer nur unter "Über".

Wie es aussieht, wenn man ausdrücklich den FV-Ausstiegshalt als Endbf gebucht hat, weiß ich nicht. Ich habe das nie gemacht; ich buche immer zu einem NV-Halt weiter, solange der Fahrpreis nicht höher wird. Vermutlich steht dann auch bei "Hin:" der FV-Ausstiegshalt explizit drin. Dann aber greift auch keine tarifliche Gleichstellung. Warum auch? Im SP-Tarif besteht im FV Zugbindung und umgekehrt Ausschluss anderer Züge oder anderer Strecken oder der anderen Klasse.

Das "Über:" ist das verbindliche Element, über das wir die ganze Zeit diskutieren; dort steht - sofern geschickt gebucht - immer nur noch "*NV" (oder bei 24-Uhr-Überschreitung: *<Datum>NV).
Das "Über" ist in Bezug auf die Zugbindung verbindlich.

Aber ich meine weiterhin, dass man bei einer "Überangabe" xyz IC(E) Han Hbf und der
Sammelbezeichnug unter "Hinfahrt", ohne dass hier ein *NV* steht, die tarifliche Geleichstellung > mit der Wahlfreiheit des Zielbahnhofes anwenden kann.

Wenn bei "Über:" am Schluss kein *NV, sondern der Ausstiegshalt des FV-Zugs steht, dann ist die Fahrt mit diesem Ausstieg aus dem FV beendet und kommt man nur noch mit City-Option weiter.

Man kann auch nicht auf dem SP-Fahrschein "Über: ....ICE1500/B-Südkreuz" (und nichts weiter) stehen haben und dann aber durch den Tunnel bis B-Hbf weiterfahren, obwohl beide Fernbf tariflich gleichgestellt sind. Da würde sogar nicht mal die City-Option greifen.

Steht anstatt der Sammelbezeichnung auf dem OT das gleichgestellte NV-Ziel, kann man kein >anderes gleichgestelltes Ziel mehr wählen und muss mit dem NV zum aufgedruckten Zielbahnhof >fahren.

Da schon die Voraussetzung nicht zutrifft, hat man (sowieso) keinen Zwang bei der Wahl des NV. Mit DB-Gerät und dem "*NV" kann man zu jedem Bf, der zum tariflich sammelbezeichneten "Bahnhof" bei "Hin:" gehört, weiterreisen. Der konkrete Endbahnhof steht ja nur bei "Ihre Reiseverbindung".

Der aufgedruckte NV-Endbahnhof spielt nur für die örtliche Anschlussfahrt per City-Option eine Rolle. In Berlin nicht ganz unwesentlich, um die BVG-Kontrollöre zu überzeugen.


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