Gleichstellung bei Sparpreisen - Zugbindung beachten! (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 11.01.2012, 15:09 (vor 5411 Tagen) @ fjk
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 11.01.2012, 15:10

diese ganze Diskussion klingt ja ganz danach, als ob bei Sparpreis-Fahrkarten, die mit Zugbindung starten oder enden, die tarifliche Gleichstellung nicht gilt?

Natürlich gilt sie. Allerdings ist sie meines Erachtens nicht immer nutzbar, wenn man unklug gebucht hat. "Gültig nur in gebuchten Zügen" bedeutet eben, dass sie auch nur in den gebuchten Zügen gilt. Wenn die S-Bahn nicht gebucht ist, gilt die Fahrkarte dort auch nicht.

Steht das irgendwo, dass die Gleichstellung nur bei Normalpreisen gilt, oder eben bei NV-Abfahrten oder -Ankünften (die in der Regel allerdings wohl nicht in gleichgestellten Gegenden, sondern in Hintertupfingen liegen dürften)?

Die Gleichstellung gilt ja. Wird aber durch die Zugbindung nicht immer nutzbar. Das finde ich ehrlich gesagt nicht besonders erstaunlich, sondern sehe es eher als logische Schlussfolgerung an. ;-)

Das ist für mich nichts anderes, als wenn ich den letzten Intercity durch einen RE ersetzen würde. Da kann ich mich auch nicht drauf berufen, der Preis bliebe ja der gleiche. Es gilt eben die Zugbindung.


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