Erstaunliche Gleichstellung... (Allgemeines Forum)

fjk, Mittwoch, 11.01.2012, 16:22 (vor 5411 Tagen) @ Fabian318

Die Gleichstellung gilt ja. Wird aber durch die Zugbindung nicht immer nutzbar. Das finde ich ehrlich gesagt nicht besonders erstaunlich, sondern sehe es eher als logische Schlussfolgerung an. ;-)

Tja, dann beziehe ich das Erstaunlich doch lieber darauf, dass mir die Gleichstellungsgeltendmachung in dieser Konstellation bereits gelungen ist - Glück gehabt?

Man muss das wohl mehr aus Vorschriftsformulierer- als aus Fahrgastsicht denken. Der Vorschriftsformulierer denkt vielleicht: "die Gleichstellung gilt, also muss ich Fahrkarten von Bellevue genauso teuer verkaufen wie vom Ostbf, entsprechend gebucht werden muss die Karte trotzdem". Der Fahrgast könnte allerdings denken "sch...egal, ob auf der Karte Sudmühle oder Hbf steht, die gilt zu beiden Stationen, nur im Fernzug eben nur mit der Zugbindung. Da ich nach S. aber ohnehin damit nicht komme, gilt die in jedem Falle auch dorthin".

Aus flexibler Fahrgastsicht(!) wird damit die Gleichstellung aufgehoben, sobald eine mit Zugbindung startende oder endende Fahrkarte ausgestellt worden ist. Dass es zu anderen Zielen das gleich gekostet hätte, ist dann egal (auch wenn es die Tariftechnikerdefinition von Gleichstellung sein dürfte). Insbesondere verwirrend, weil das nichts mit dem Zielbahnhof-Aufdruck auf der Fahrkarte (die Bezeichnungen bei Automatenfahrkarten waren vor längerer Zeit hier mal Thema; wenn da KÖLN (Köln Hbf) steht, gilt das Ding "selbstverständlich" trotzdem nach Chorweiler) zu tun hat. Dabei steht der Terminus "Gleichstellung" nämlich auch für die Fahrgastsicht "zu allen gleichgestellten Halten" fahren zu dürfen, egal was auf der Karte steht.

hoffentlich läuft jetzt nicht Gefahr, persönlich Persönlichkeit zu spalten
fj k


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