Behörden und Versicherungen? (Allgemeines Forum)

fjk, Freitag, 25.02.2011, 11:33 (vor 5566 Tagen) @ ICE-TD

das waren andere Zeiten, die Bahn war selbst noch eine Behörde und in solch einem Fall hätte man es schon irgendwie gedreht das die Versicherungen zahlen.

Moin.

Die Zeitläufte (danke nach Osnabrück für die Aktivierung dieses schönen Wortschatzdetails) befördern ja, dass es immer weniger Behördenfahrzeuge auf den Straßen gibt, an denen man das von mir gleich nachgefragte Beispiel durchexerzieren könnte, aber ich will es trotzdem versuchen.

Also: "früher" waren behördliche Straßenfahrzeuge, die man grob gesagt am Nummerschild "ohne Buchstaben" zwischen Unterscheidungszeichen und Zahl erkennen konnte (gern aber auch an der orangen Farbe) schlicht nicht versichert, weil der Staat auch rechnen kann und sich gesagt hat, dass es nicht billiger sein kann, eine Versicherung (mit entsprechendem Apparat) zu bezahlen, die auch verdienen will, selbst wenn sie für die Schäden aufkommt, als diese seltenen Schäden schlicht selber zu zahlen*. Also flugs die Versicherungspflicht für sich selbst aufgehoben und munter rauf auf die Straße.
In verschiedenen anderen Hinsichten gilt das ebenso, so erinnere ich mich, dass es in universitären Zeiten (das ist nicht unbedingt ganz so "früher" - aber es gibt auch noch viele Uniautos mit Behördenkennzeichen) immer ein Problem war, ausgeliehene Gerätschaften versichern zu lassen (bzw. das Geld dafür aus öffentlichen oder öffentlich kontrollierten Mitteln zu nehmen). Auch da geht der Staat schlicht das Risiko ein, wenn etwas passiert Ersatz leisten zu müssen. Hier mit dem eleganten Nebeneffekt, dass sich der Ersatz gespart wird und die liebe Studenten- und Wissenschaftlerschaft dann eben ohne die tolle Maschine auskommen muss.
Natürlich gibt es Grenzfälle und "Zwischenkonstruktionen", so den Gemeindeunfallversicherungsverband, mit dem jeder wohl schonmal wegen Schulwegsunfällen zu tun hatte, aber im Prinzip gilt doch meistens, dass der Staat sich in behördlicher Erscheinungsform meist nicht versichert.

Kommen wir also zur Frage, oder vielmehr zum Verdacht: Das könnte doch wohl auch für die Behördenbahn gegolten haben? In diesem Fall gäbe es gar keine Versicherung, mit der "man" irgendwas regeln muss, sondern "man" muss mit "sich selbst" ausmachen, ob man das Risiko eines Gerichtsverfahrens eingeht oder schlicht Schadenersatz leistet und Schmerzensgelder zahlt. Die "mäner" sind hier natürlich die undurchdringlichen Entscheidungsneuronennetze der Behördenbahn. Könnte ein berufener Altvorderer zu diesem Thema etwas beitragen, ggf. sogar meinen frechen Verdacht ("die Bundesbahn war gar nicht versichert") bestätigen?

bittet fjk

*) wer möchte, kann aus diesem leicht defätistischen Ansatz einen hübschen Baum entwickeln, warum bei jeglichem Privatisierungstrallala eigenltich nie etwas gespart werden kann - es wollen ja grundsätzlich mehr Stellen mitverdienen. Um den Anschein zu erwecken, dass doch gespart wird, müssen natürlich erstmal einige Leute weniger verdienen...


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