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ICE-TD, Donnerstag, 24.02.2011, 16:45 (vor 5567 Tagen) @ JumpUp

Die Gefahr eines Personenunfalls auf der Strecke ist aber in der Lounge des ICE 3 genauso gegeben wie bei "illegalen" Mitfahrten im Führerstand.

Die Gefahr ist genauso, der Unterschied ist lediglich die Versicherung. Als Reisender in der Lounge bist du versichert, als "illegaler" Mitfahrer im Führerstand nicht. Sicher wurde das früher lockerer gesehen, das waren andere Zeiten, die Bahn war selbst noch eine Behörde und in solch einem Fall hätte man es schon irgendwie gedreht das die Versicherungen zahlen. Die Zeiten sind aber vorbei. Es sei mal erinnert an den Unfall auf der Strecke Brackwede-Osnabrück, als ein Triebwagen in einen LKW fuhr und der Tf schwer verletzt wurde. Was wäre gewesen wenn dort noch jemand im Führerraum gewesen wäre, der dort nichts zu suchen hatte? Wenn der eventuell auch schwer verletzt, eventuell sogar berufsunfähig wäre? Dann kann er sehen von wem er da Kosten, Schmerzensgeld oder gar eine Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt.


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