Folgeschäden (Allgemeines Forum)

Redesign, Freitag, 25.02.2011, 02:23 (vor 5566 Tagen) @ liebe70


Kommt darauf an, ob derjenige berechtigt zur Führerstandsmitfahrt war oder nicht. Wenn ja, haftet die DB. Falls nicht, hat er die A***karte. Er kann zwar versuchen, Schadenersatz zu fordern, doch die DB wird die Forderung an den Tf weiterleiten, der die Person unberechtigt im Führerstand mitnahm. Aber ob der dann auch in der Lage ist, die Forderungen zu begleichen?

Wie wahrscheinlich ist denn so ein Unfall?
Also ich würde auf eigenes Risiko immer noch äußerst gerne einmal eine längere Strecke mitfahren, das würde ich dem Triebfahrzeugführer auch schriftlich geben.
Ich bin jahrelang täglich knapp 100km pro Richtung gependelt, wegen der Arbeitszeiten mußte ich die Hälfte der Fahrten per Auto machen, eigentlich habe ich fast täglich auf der Strecke einen Unfall, mindestens Panne gesehen. Mit der Bahn habe ich nichts dergleichen erlebt, auch nicht aus der Zeitung erfahren.


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