In Berlin gibt es ab und zu "Langeweilegesetze"... (Allgemeines Forum)

liebe70, Donnerstag, 24.02.2011, 22:12 (vor 5570 Tagen) @ 611003 3

... aber keinesfalls etwas, das den Arbeitgeber erreichen könnte. Man bedenke, wenn jetzt die Paragraphen verschärft würden...


Keine Sorge - die Konzernrichtlininen der Deutschen Bahn AG sind eindeutig. "Verschärfen" braucht da niemand etwas - meine Meinung ;-).


Wenns denen in Berlin langweilig wird, kommen blödsinnige Gesetze raus. Wieso soll das bei der Bahn anders sein :-)?

Wer entscheidet, ob die Richtlinie blödsinnig ist? Spätestens wenn der betreffende Mitarbeiter eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen diese bekommen hat, wird er es anders sehen.


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