Folgeschäden (Allgemeines Forum)

liebe70, Donnerstag, 24.02.2011, 22:15 (vor 5566 Tagen) @ alexandrus

Wie ist denn die Sachlage wenn es doch einmal zum Unfall kommt.
Beispiel Berlin-Karow.
Ein RE mit der Br 143 fährt auf einen Güterzug auf. Dabei wurde der Lokführer des RE verletzt.
Jetzt hat der LF einen neugierigen Mitfahrer an Bord. Dieser erlitt durch den Zusammenprall größere Verletzungen als wenn dieser sich Wagenzug aufgehalten hätte.
Wer haftet für die Krankheitskosten bzw Folgeschäden?

Kommt darauf an, ob derjenige berechtigt zur Führerstandsmitfahrt war oder nicht. Wenn ja, haftet die DB. Falls nicht, hat er die A***karte. Er kann zwar versuchen, Schadenersatz zu fordern, doch die DB wird die Forderung an den Tf weiterleiten, der die Person unberechtigt im Führerstand mitnahm. Aber ob der dann auch in der Lage ist, die Forderungen zu begleichen?


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