Folgeschäden (Allgemeines Forum)

alexandrus, Donnerstag, 24.02.2011, 21:37 (vor 5567 Tagen) @ Jan

Wie ist denn die Sachlage wenn es doch einmal zum Unfall kommt.
Beispiel Berlin-Karow.
Ein RE mit der Br 143 fährt auf einen Güterzug auf. Dabei wurde der Lokführer des RE verletzt.
Jetzt hat der LF einen neugierigen Mitfahrer an Bord. Dieser erlitt durch den Zusammenprall größere Verletzungen als wenn dieser sich Wagenzug aufgehalten hätte.
Wer haftet für die Krankheitskosten bzw Folgeschäden?


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