Nachfrage zu einem Punkt (Allgemeines Forum)

Jogi, Mittwoch, 02.02.2011, 19:11 (vor 5636 Tagen) @ Henrik

Hallo Henrik,

in der Hoffnung, dass es zwischen uns beiden nicht wieder in so eine kleinteilige Diskussion ausartet, darf ich hoffentlich eine Frage stellen, denn eine Sache verstehe ich an deinen an sich lesenswerten Beitrag, der sozusagen die "Gegenseite" vertritt, nicht verstehe.

"Der neue Prozess sieht vor, dass ca. 30 Minuten vor Ankunft an zehn nationalen Bahnhöfen (Hamburg, Hannover, Berlin, Köln, Leipzig, Frankfurt, Karlsruhe, Stuttgart, München, Nürnberg) und drei internationalen Bahnhöfen (Amsterdam, Basel und Brüssel) die Verteilung der kleinen Aufmerksamkeiten beginnt."

Schön. Fahre ich also von Hannover nach Düsseldorf kriege ich nichts, entgegengesetzt aber schon? Im Ruhrpott gibt's nicht zu essen, fahre ich aber Wuppertal - Köln gibt's was zwischen die Zähne? Das verstehe wer will.

Wenn Du das nicht verstehen willst, dann verstehe es nicht. Mir leuchtet das vollkommen logisch ein.

Von "wollen" kann keine Rede sein. Ich sehe da schlicht eine Ungleichbehandlung von einigen Kunden. Wenn wir bei dem Beispiel Hannover-D'dorf bleiben, zahle ich ich im teuersten Fall 92 EUR. Warum kriegt man, wenn man obige Regelung so auslegt, wie sie da steht, auslegt, auf der Fahrt nach NRW kein Goody, aber auf der nach Niedersachsen? Das kann ich aus der Perspektive Service am Kunden nicht nachvollziehen (um diese geht es aber wohl im Artikel) da so eine Ungleichbehandlung auftritt, wohl aber aus betrieblicher Sicht.

Grüße
Jogi


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