Warum nicht FPN & Ticket nachreichen? - natürlich kostenlos! (Allgemeines Forum)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Mittwoch, 17.06.2015, 07:27 (vor 3256 Tagen) @ br752

Du darfst damit nicht fahren, aber wenn bekommst eine FPN, die schwindelartig hoch sein kann. Es geht hier darum wie hoch die Kosten fuer die nachtraegliche Klaerung sind und wer sie uebernimmt.

Ich vermute, der Fragesteller kann mit der Abkürzung FPN nichts anfangen.
Du steigst in den Zug, erklärst bei einer Kontrolle den Sachverhalt, eventuell unter Vorzeigen der Buchungsbestätigung. Da Du keine gültige Fahrkarte hast, stellt der Zugbegleiter Dir eine Fahrpreisnacherhebung aus - die Du aber nicht sofort bezahlen mußt, sondern unter Wahrung einer gewissen Frist.
In der Zwischenzeit sollte die bestellte Fahrkarte kommen, mit dieser, der Fahrpreisnacherhebung und am besten auch der Buchungsbestätigung gehst Du am besten ins Reisezentrum. Die Fahrkarte, die ja auf Fahrkartenpapier gedruckt und somit nicht einfach duplizierbar ist, ist ungestempelt, was reicht, um glaubhaft zu machen, daß sie nicht anderweitig benutzt wurde, während Du ohne sie unterwegs warst. Dementsprechend kann die Fahrpreisnacherhebung "als erledigt markiert" werden, und die Forderung reduziert sich auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro. Da es aber nicht Dein Verschulden war, kannst Du drauf plädieren, daß diese ebenfalls gestrichen werden.

Hintegrund des Prozederes ist folgender: Die Fahrkarte selbst ist, vergleichbar mit dem Führerschein, nur ein Mittel um den abgeschlossenen Beförderungsvertrag (die erhaltene Fahrerlaubnis im Falle des Führerscheins) im Falle einer Kontrolle leicht nachzuweisen. Mit dem Kauf der Fahrkarte hast Du einen gültigen Beförderungsvertrag mit der DB, Dir fehlt nur das Dokument, dieses auch bei der Kontrolle nachzuweisen. Somit bist Du kein Schwarzfahrer, sondern lediglich einer der Fälle, wo das im Nachgang eben detailliert geprüft werden muß.
Es ist im Straßenverkehr ja auch ein Unterschied, um jemand ohne Führerschein (grauer der rosa Lappen, oder mittlerweile eben die Plastikkarte) unterwegs ist, weil das Portemonnaie meinetwegen in der anderen Hose steckt (Ordnungwidrigkeit, die maximal ein kleines Bußgeld nach sich zieht, aber auch mit einer mündlichen Verwarnung erledigt sein kann) oder ohene Fahrerlaubnis fährt (nie eine Fahrprüfung bestanden, bestehendes Fahrverbot, Fahren eines Fahrzeugs das von der bestehenden Fahrerlaubnis nicht abgedeckt ist). Letzteres stellt einen wesentlich schärfer sanktionierten Straftatbestand dar, die Wahrscheinlichkeit in so einem Fall straffrei aus der Sache rauszukommen, ist extrem gering.

Juristen mögen jetzt anmerken, daß meine Schilderungen im Detail nicht präzise genug sind - aber ich bin kein Jurist und habe nur versucht, die wichtigsten Punkte allgemeiner verständlich zu formulieren.

Ausführliche Grüße,
der Colaholiker


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