Alleinfahrt mit 2-Pers.-D-Pass n. mögl.? (Fahrkarten und Angebote)

ChrisAC, Dienstag, 24.07.2012, 17:05 (vor 4313 Tagen) @ michael_seelze

Hallo,

Die BB untersagen nicht die Fahrt von nur einer Person mit einem Pass für 2 Personen.

Die BB untersagen auch nicht die Nutzung von Nachtzügen! :-)

Ich würde daher eine Korrektur der FAQ nicht vorschlagen.
Eher sollten die Automaten eine bessere Formulierung einprogrammiert bekommen.

Nicht nur die Automaten - auf den Fahrscheinen, die man im Reisezentrum bekommt, steht ja (nahezu - man hat Rechtschreibfehler vergessen) dasselbe.

Dem Foto zufolge schein man einfach das Wort "einem" durch "zwei" ersetzt zu haben,
da die Form "Lichtbildausweises" im Genitiv Singular verblieben ist.

"Gilt nur mit zwei amtlichen Lichtbildausweisen." steht auf der Reisezentrums-Version.


Wir brauchen ja nicht darüber zu diskutieren, dass der Umstand, dass man über die Konditionen, die tatsächlich für den D-Pass gelten, so trefflich streiten kann, im Grunde ein totales Unding ist!

Wir müssen aber auch ernsthaft in Erwägung ziehen, dass das, was aufgedruckt ist, letztendlich auch so gemeint ist. Es ist ja durchaus denkbar, dass die Bahn tatsächlich will, dass der 2-Personen-D-Pass nur gemeinsam genutzt wird. Erscheint mir als Idee nicht gänzlich implausibel. Leider haben wir aber niemanden, der uns verraten kann, was tatsächlich die Intention der Bahn war.


Wer mit einem solchen Pass reist, wo der bewusste Satz in der aktuellen Form draufsteht, und nicht zwei Lichtbildausweise vorweisen kann, *kann* damit wirklich Pech haben. Nicht jeder Zugbegleiter wird sich damit, dass das, was draufsteht, "alles nicht ganz so gemeint" ist oder "dass es irgendwo im Internet in einer FAQ anders steht", zufriedengeben - verständlicherweise!


Zumindest eine entsprechende Warnung in der FAQ, dass die Formulierung deutliche Fragen offenlässt, fände ich sehr angebracht.


Grüße,

ChrisAC


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