kein TAV im Fernverkehr -> "Komfortschließen" (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 07.03.2012, 20:25 (vor 4455 Tagen) @ ice-t-411

Moin,

OK, ich seh wir reden mit TAV <-> Komfortschließen aneinander vorbei ;)

Glaube ich auch, zumal ich ja anfangs auch noch von TAV gesprochen habe. ;)

Sollte man sich also an das EBA wenden, weil die Fahrzeuge illegal unterwegs sind...?


Das EBA hat noch höchst selten einem Fahrzeug die Zulassung wieder entzogen. Nur weil für neue Fahrzeuge auch neue Normen und Richtlinien gelten müssen alte normalerweise nicht nachgerüstet werden, außer es besteht Gefahr für Leib und Leben. Ich denke wir müssen nicht darüber diskutieren, dass die Erstzulassung eine n- oder y-Wagen heute eher schwierig werden könnte.

Ich meine ja die FLIRTs, die 2008 und 2009 in Betrieb genommen wurden, z.B. der Eurobahn. - Diese haben noch einfach Lichtschranken, obwohl da bei den Baureihen 423-426 das Theater und die Umrüstung mit den Lichtgittern schon im vollen Gange war.


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