kein TAV im Fernverkehr -> "Komfortschließen" (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 07.03.2012, 20:02 (vor 4455 Tagen) @ ice-t-411

Hi!

Dass die Türen nach einiger Zeit automatisch schließen, bedeutet nicht, dass TAV zum Einsatz kommt. Wenn kein TAV zum Einsatz kommt, ist das Geschlossensein und Freisein von Gegenständen/Personen weiterhin durch Hinsehen sicherzustellen und zentral ("Zwangsschließen") zu schließen.


Die Türen schließen aber automatisch nur, wenn die Lichtschranke bzw. das Lichtgitter nicht unterbrochen ist.
Der Tf hat aber eine Taste "Zwangsschließen" und dabei wird die Lichtschranke und evtl. sogar die Tastlippe abgeschaltet, lediglich die Maximalkraftüberwachung der Tür bleibt aktiv. Meine Vermutung ist, dass dieser Schutz bei den Fernverkehrstüren nicht ausreicht, der Tf hat schließlich keine Sicht auf alle Türen. Im Nahverkehr hat er die in Mehrfachtraktion allerdings auch nicht.

Du beschreibst TAV. - Ich ausdrücklich nicht.

Vielleicht kann man das technisch lösen, ab ich kenne mich nur mit Nahverkehrszügen (und Türen) gut genug aus.

Abgesehen davon haben die ICs teilweise Falttüren und die sind gar nicht überwacht, hier brauche ich sowieso einen Zugabfertiger.

Da geht das natürlich nicht, bei dem ÖBB-Verfahren mit dem Komfortschließen (kein TAV!) ändert sich ja auch nichts beim Abfertigen, genau das meines ich.

Die Ende 2009 zugelassenen FLIRTs haben übrigens immer noch eine einfache Lichtschranke, wo das Theater mit den Lichtgittern bei den 423ern und 425ern schon losging.


Die neuen Richtlinien sind nur mit Lichtgitter (oder Kombination Lichtgitter/Lichtschranke) zu erfüllen.

Sollte man sich also an das EBA wenden, weil die Fahrzeuge illegal unterwegs sind...?


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