§ 265a iVm § 26 StGB (Allgemeines Forum)

SST, Köln-Südstadt, Mittwoch, 05.01.2011, 20:40 (vor 5619 Tagen) @ Sören Heise

Warum keiner das macht? Weil die meisten ehrlich sind! Ich wäre nicht einmal im Traum auf so eine Schnapsidee gekommen.

Wobei ich finde das auch nur eine "Schnapsidee". Was für ein riesiger Aufwand, Mittäterschaft "anzetteln" und letztlich: eine Straftat bzw. zwei Straftaten!!!

§ 265a StGB, Erschleichen von Leistungen.

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

in Verbindung mit

§ 26 StGB
Anstiftung.Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

Also ich nehme den obigen "Beitrag" mal wirklich als etwas alberne, spontane Idee, die ich im Kontext der ganzen "Verwirrungen" mit vergessenen Fahrkarten auffasse.

"Im Ernst" kommt hier ja wohl kein User auf die Idee "Unkorrektheiten" als "toll" darzustellen (gehe ich mal von aus).


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