Vorgehen bei vergessener BahnCard (Allgemeines Forum)

Sascha Heß, Mittwoch, 05.01.2011, 16:50 (vor 5618 Tagen) @ geko

Hallo!

Folgende Regelung ist bei der Bahn für diesen Fall vorgesehen:

Am Schalter:
Bei vorhandener Fahrkarte mit BC 50-Rabatt wird grundsätzlich der Betrag von 50% des Normalpreises nacherhoben („Nachzahlung“). Ist der Reisende nicht im Besitz einer Fahrkarte, wird eine Normalpreis-Fahrkarte mit BC 50-Rabatt und eine Fahrkarte („Nachzahlung“) zum Betrag von 50% des Normalpreises erstellt.

Im Zug:
Bei vorhandener Fahrkarte mit BC 50 -Rabatt wird grundsätzlich der Betrag von 50% des Bordpreises nacherhoben („Nachzahlung“). Ist der Reisende nicht im Besitz einer Fahrkarte, wird eine Fahrkarte mit BC 50-Rabatt zum Bordpreis und eine Fahrkarte („Nachzahlung“) zum Betrag von 50% des Bordpreises erstellt.


Behandlung der zu erstattenden Fahrkarte „Nachzahlung“:
Erstattung innerhalb von 14 Tagen möglich, bei Vorlage
- einer zum Zeitpunkt der Fahrt gültigen BahnCard 50
- der ursprünglichen Fahrkarte mit BahnCard-Rabatt
- der Fahrkarte „Nachzahlung“

Im Zug gekaufte Fahrkarten „Nachzahlung“ zu 50% des Bordpreises bzw. am Schalter gekaufte Fahrkarten „Nachzahlung“ zu 50% des Normalpreises werden gegen Abzug des Erstattungsentgelts von 7EUR erstattet

Für beide Fälle ist es natürlich nötig, eine entsprechende Zahlungsmöglichkeit dabei zu haben (Bargeld bzw. Kredit- oder Bankkarte).

Viele Grüße
Sascha


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