§ 265a StGB ist subsidiär. (Allgemeines Forum)

SST, Köln-Südstadt, Donnerstag, 06.01.2011, 00:29 (vor 5617 Tagen) @ Ralle622

§ 265a StGB ist subsidiär.

Von Anstiftung - § 26 StGB - kann allerdings keine Rede sein, wenn man seine Verwunderung über eine betrugsanfällige Regelung ausdrückt. Da fehlt es eindeutig am Vorsatz, einen anderen zu einer Straftat zu bestimmen.

Damit bitte kein falscher Eindruck entsteht: ich habe weiter oben ausdrücklich gesagt, dass es aus meiner Sicht nur eine "Schnapsidee" ist, die aus dem - wie in Foren üblichem - Hin, Her, Ergänzen etc. - entstanden ist.

Nichts, gar nichts, ist HIER StGB relevant!

Wenn allerdings - blödsinnger Weise - jemand das hier diskutierte Thema "in die Tat" umsetzen würde, dann wäre es nicht "nur" die Erschleichung einer Beförderungsleistung bzw. eines nicht berechtigten Tarifes sondern auch das "Hineinziehen" eines Dritten, welches eine zusätzliche Straftat sein könnte ;-).

Also aus meiner Sicht

a) Hände weg von der "Realisierung einer Schnapsidee"
b) hier natürlich Spaß und munteres Schreiben.

Es grüßt
Stefan


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