§ 265a eher nicht (Allgemeines Forum)

Henrik, Donnerstag, 06.01.2011, 00:49 (vor 5750 Tagen) @ SST

Warum keiner das macht? Weil die meisten ehrlich sind! Ich wäre nicht einmal im Traum auf so eine Schnapsidee gekommen.

Wobei ich finde das auch nur eine "Schnapsidee". Was für ein riesiger Aufwand, Mittäterschaft "anzetteln" und letztlich: eine Straftat bzw. zwei Straftaten!!!

ja, großer Aufwand, das wird wohl das entscheidende sein und das Unwissen darüber.
Das mit "Mittäterschaft anzetteln" wäre sicher kaum das Problem.

§ 265a StGB, Erschleichen von Leistungen.

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Das wohl kaum, es wird ja nicht schwarz gefahren, siehe nebenan.

Also ich nehme den obigen "Beitrag" mal wirklich als etwas alberne, spontane Idee, die ich im Kontext der ganzen "Verwirrungen" mit vergessenen Fahrkarten auffasse.

"Im Ernst" kommt hier ja wohl kein User auf die Idee "Unkorrektheiten" als "toll" darzustellen (gehe ich mal von aus).

Das nehme ich Dir nicht ab, dass Du das so, genauso ernst meinst.
Vor genau 5 Tagen kein Sekt getrunken? noch nie Alkohol getrunken? Nie geraucht, gekifft, sonstiges? Die fühlen sich alle super toll dabei (abgesehen von den ungewollten süchtigen).
Fast alle von uns, vielleicht sogar tatsächlich absolut alle von uns sind schonmal schwarz gefahren und fühlten mindestens ein wenig toll dabei, spätestens beim Gedanken daran, dass wir dabei Geld gespart haben...


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