Cest la vie (Aktueller Betrieb)

heinz11, Mittwoch, 21.07.2010, 00:41 (vor 5790 Tagen) @ liebe70

Die sinnvollste Möglichkeit wäre es höchstens gewesen den Fahrpreisunterschied zwischen Produktkategorie A und Produktkategorie B zurück zu fordern, da du anstelle eines ICE den günstigeren IC nehmen musstest.

Das geht problemlos. Ich habe mir jeweils die Nutzung des IC auf dem ICE-Fahrschein durch den Zub bescheinigen lassen und bekam im RZ anstandslos den Differenzpreis erstattet.


sebastian-berlin schrieb schon an anderer Stelle, daß er eine BC100 hat. Wo soll man ihm dann "auf der Fahrkarte" etwas bestätigen? Welchen Zweck hat das?

Gruß, Ralf


Sorry Ralf, es ging mir ausschließlich um mich und meinen Fahrschein.
Zu allem anderen werde ich mich in diesem Thread nicht äußern.


heinz


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