Cest la vie (Aktueller Betrieb)

liebe70, Mittwoch, 21.07.2010, 00:19 (vor 5789 Tagen) @ heinz11

Die sinnvollste Möglichkeit wäre es höchstens gewesen den Fahrpreisunterschied zwischen Produktkategorie A und Produktkategorie B zurück zu fordern, da du anstelle eines ICE den günstigeren IC nehmen musstest.

Das geht problemlos. Ich habe mir jeweils die Nutzung des IC auf dem ICE-Fahrschein durch den Zub bescheinigen lassen und bekam im RZ anstandslos den Differenzpreis erstattet.

sebastian-berlin schrieb schon an anderer Stelle, daß er eine BC100 hat. Wo soll man ihm dann "auf der Fahrkarte" etwas bestätigen? Welchen Zweck hat das?

Gruß, Ralf


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum