? Zugbindung bei Fahrplanänderung an Unterwegshalt (Fahrkarten und Angebote)

GoethesGarten, Freitag, 13.02.2026, 20:15 (vor 49 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von GoethesGarten, Freitag, 13.02.2026, 20:15

Was oft vergessen wird. Die Zugbindung ist bzw. wird i. d. R. nur aufgehoben, wenn durch Ausfälle oder Störungen davon ausgegangen werden muss, dass der Zielort auf der Fahrkarte nicht mit weniger als 20 Minuten Verspätung erreicht werden kann. Oft bekommen Fahrgäste ja schon Panik wenn der 1. Zug 10 Minuten Verspätung hat und sie um ihren Anschlusszug bangen. Dann sage ich immer: "Schauen wir doch mal auf bahn.de wann Sie nach aktueller Prognose ankommen. Einfacher haben es jene mit Ticket in der DB-App. Die sehen eine Aufhebung sofort. Alle anderen müssen selbst suchen oder fragen.

Am lustigsten sind die Fahrgäste mit Länderticket oder Verkehrsverbund-Ticket: "Mein RE kommt nicht. Ich kann doch sicher den IC nutzen der gleich kommt?!" Da möchte man schon manchmal fragen in welcher Klasse die Schule abgebrochen wurde. Oder ist es schändlich so viel Allgemeinwissen vorauszusetzen?

Keine Sorge. In IHREM Fall ist es noch nachvollziehbar, weil es eben wirklich viele gibt, die glauben, dass jede Verspätung, oder in Ihrem Fall, Verfrühung, egal wie klein, sofort eine Aufhebung der Zugbindung gestattet. Leider nicht. Immer am DB Navigator orientieren. Solange Sie lt. Prognose am Zielort nicht mehr als 19 Minuten Verspätung haben, bleibt die Bindung i. d. R. bestehen.

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"Nein, ich verkaufe keine Fahrkarten! Ich spende Hoffnung, dass der Zug noch kommt!"


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