Mögliche Antwort: Jein (Fahrkarten und Angebote)

blackhawk60, Freitag, 23.01.2026, 11:20 (vor 8 Tagen) @ wachtberghöhle

"Eigentlich" ist die Zugbindung laut https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung aufgehoben:

"Wenn es durch eine Fahrplanänderung zu einer verfrühten Abfahrt des Zuges kommt"

In den Beförderungsbedingungen habe ich jedoch nichts dazu gefunden.

Ggf. wichtig sind die Konsequenzen laut o.g. Seite. Dort u.a.

Sie können eine spätere Verbindung Ihrer Wahl nutzen (z.B. später am selben Reisetag, einen Tag später oder auch erst in 3 Wochen. Dies ist bis zu einem Jahr nach ursprünglichem Reisedatum möglich).

Du darst also nicht an Tag 1 früher fahren, weil die Umsteigezeit kürzer ist (auch wenn sie signifikant kürzer wäre).

IMHO ist es nun etwas Glücksspiel, ob es klappt, einen späteren Zug an Tag 1 zu nehmen. Bei einem ZUB, bei dem das durch geht, wäre dann wahrscheinlich auch eine frühere Verbindung möglich - dann hast du jedoch keine "Paragraphen", die du raus holen kannst.


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