? Zugbindung bei Fahrplanänderung an Unterwegshalt (Fahrkarten und Angebote)

VT642, Freitag, 23.01.2026, 14:41 (vor 6 Tagen) @ ICE920

Wäre eigentlich die Argumentation tragfähig, man sei über die verfrühte Abfahrtszeit nicht informiert worden, habe deshalb den Zug verpasst und müsse nun notwendigerweise ohne Zugbindung weiterfahren? Muss die DB beweisen, den Fahrgast aktiv informiert zu haben, oder ist der Fahrgast hier in einer Holschuld und es genügt, dass die Abfahrtszeit in den Auskunftsmedien angepasst wurde?


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