? Zugbindung bei Fahrplanänderung an Unterwegshalt (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Freitag, 23.01.2026, 18:36 (vor 23 Tagen) @ VT642

Wäre eigentlich die Argumentation tragfähig, man sei über die verfrühte Abfahrtszeit nicht informiert worden, habe deshalb den Zug verpasst und müsse nun notwendigerweise ohne Zugbindung weiterfahren?

Das hat mich jetzt sowieso gewundert, dass auf diese Idee noch keiner kam.

Meiner Meinung nach gibt es keine Pflicht zum Abruf aktueller Fahrplaninformationen nach dem Kauf (wo würde man da die Grenze setzen?). Bei zwei Minuten früherer Abfahrt ist das ganze natürlich nicht so wirklich nachvollziehbar und vermutlich offensichtlich dass man die Änderung einfach nur ausnutzen will um später zu fahren. Bei ~ 10 Minuten oder mehr wäre es in dem Fall meiner Meinung nach schon so, dass die Zugbindung aufgehoben ist.

Trifft man zur in der Fahrkarte eingetragenen Abfahrtzeit am Bahnhof ein, kann man a) die Zugbindung nicht mehr einhalten und b) hat man dann vermutlich auch mindestens +20.

Wenn die Zugbindung aufgehoben ist, dann natürlich für die ganze Fahrkarte.


Unabhängig davon bin ich der Meinung dass es nicht egal ist was in den FAQ steht, auf die kann man sich als Kunde gleichermaßen berufen. Mindestens in Zügen der DB AG.


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