Frage zu Fahrgastrechten (Allgemeines Forum)
Vielen Dank für Eure weiteren Beiträge.
@ Sibinius: Du schreibst: „Solange du Verspätung erleidest ausschließlich aufgrund eines oder mehrerer ausgeschlossener Gründe, wird die Entschädigung abgelehnt. Kommt ein anderer Grund hinzu, wird die Entschädigung ausgezahlt.“ Das kann nicht stimmen. Eine Oberleitungsstörung war der Grund für den verspäteten ICE 946 als geplanter Zubringer zum ICE 623.
@ Jedi: Es geht nicht um Erstattung, sondern um Entschädigung aufgrund von Verspätung. Auch nicht um Erfrischungen etc.
Es gibt in Deutschland ja mehrere parallele Strecken. Gibt es in Mannheim eine Großstörung, kann ich von Frankfurt nach Stuttgart auch über Darmstadt fahren. Komme zwar später an, aber nicht >60 Minuten (nach Fahrplan).
Machen wir aus dem tatsächlichen, oben geschilderten Fall einen fiktiven Fall. Ich möchte mittags gegen halb eins von Dortmund nach Köln. Ich kann sowohl den ICE 229 um 12:35 Uhr nehmen, der über Wuppertal fährt und um 13:47 Uhr in Köln Hbf ankommen soll, als auch den ICE 519 um 12:36 Uhr, der über Düsseldorf fährt und um 13:49 Uhr in Köln Hbf ankommen soll. Ich habe eine Bahncard 100 oder ein Flexticket – oder einen Sparpreis für ICE 229, bei dem die Zugbindung aufgehoben sein wird. Denn: Aufgrund einer Stellwerk- oder Signal- oder Weichenstörung ist die Strecke Hagen – Wuppertal gesperrt. ICE 229 fällt aus. Ebenso später der Nahverkehr über diese Route. Stattdessen steige ich in den bis dahin pünktlichen ICE 519, dessen einziger Verspätungsgrund an diesem Tag ein Notarzteinsatz an der Strecke sein wird. Ich erreiche Köln mit sagen wir mal 120 Minuten Verspätung.
Für die Fahrt im ICE 519 steht mir keine Entschädigung zu, da der Verspätungsgrund nicht vom EVU zu verantworten ist. Richtig so. Aber dennoch bin ich der Meinung, dass mir für meine Fahrt von Dortmund nach Köln eine Entschädigung zusteht, da ich ja alternativ über Hagen hätte fahren KÖNNEN (mit Bahncard 100 oder Flexticket) oder MÜSSEN (Zugbindung bei Sparpreis).
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14.08.2025, 13:08
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