Antwort zu Fahrgastrechten (Allgemeines Forum)

sibiminus, Samstag, 16.08.2025, 00:44 (vor 122 Tagen) @ EDO
bearbeitet von sibiminus, Samstag, 16.08.2025, 00:45

Was da eben ist denn ein "Haftungsausschlussgrund"?

So steht es im Bescheid.

Die Haftungsausschlussgründe sind

sowie - ohne im RIS geführt zu werden - Fahrgastverschulden, große Naturkatastrophen, schwere Krisen, Sabotage und Terrorismus.

Hat man einen Erstattungsanspruch?

Solange du Verspätung erleidest ausschließlich aufgrund eines oder mehrerer ausgeschlossener Gründe, wird die Entschädigung abgelehnt. Kommt ein anderer Grund hinzu, wird die Entschädigung ausgezahlt.

--
"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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