Antwort zu Fahrgastrechten (Allgemeines Forum)

sibiminus, Samstag, 16.08.2025, 11:35 (vor 180 Tagen) @ JeDi

Wobei ein „Polizeieinsatz“ per se kein Haftungsausschlussgrund wäre - sondern nur wenn der Beförderer damit nicht rechnen konnte.

Ob die DB das so detailliert differenziert, weiß ich nicht. Ich bezweifle es.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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