Frage zu Fahrgastrechten (Allgemeines Forum)
Mir geht es weniger darum, ob die zu Ablehnung hier korrekt ist, sondern um die grundsätzliche Frage: Man hat vor, über A zu fahren, aber hier liegt eine Störung vor. Über B wäre man 20 Minuten später am Ziel, aber die Verbindung über B fällt aus Gründen aus, die beim EVU liegen. Also muss man über A fahren. Hat man einen Erstattungsanspruch?
Für Erstattungen gibt’s eh keine Ausschlussgründe. Da hier ein Zug ausfällt kannst du selbstverständlich deine Fahrkarte erstatten lassen.
Aber er ist doch bis zum Ziel gefahren und kam da an, wenn auch mit Verspätung.
Somit nach meiner Auffassung Entschädigung und nicht Erstattung.
Ich würde einfach telefonisch Widerspruch einlegen und die Situation erklären, führt in den meisten Fällen dann zur Zahlung der Entschädigung.
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14.08.2025, 13:08
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