Frage zu Fahrgastrechten (Allgemeines Forum)

EDO, Donnerstag, 14.08.2025, 13:08 (vor 182 Tagen)

Hallo zusammen!

Ich habe neulich einen Fahrgastrechte-Antrag eingereicht, der abgelehnt wurde mit dem Hinweis „Haftungsausschlussgrund“. Das ist auch grundsätzlich richtig, doch die Verspätung am Ziel von >60 Minuten hätte sich vermeiden lassen, wenn nicht eine alternative Verbindung wegen einer Oberleitungsstörung ausgefallen wäre.

Wie seht Ihr die Sache?

Geplant war folgende Verbindung:
04.07.25 Dortmund – Frankfurt, 09:13 Uhr mit ICE 946 nach Essen, Ankunft 09:35 Uhr, weiter um 09:39 Uhr mit ICE 623 nach München, Ankunft in Frankfurt um 11:48 Uhr.

Der ICE 623 war von einem PU betroffen. Somit hätte kein Grund bestanden, einen Fahrgastrechte-Antrag einzureichen.

Die Situation war allerdings die, dass ICE 946 als Zubringer nach Essen stark verspätet war, ebenso der planmäßig wenige Minuten vorher fahrende RRX um 09:07 Uhr. Es war also klar, dass ich den ICE 623 nicht erreichen würde.

Die nächstmögliche Verbindung wäre gewesen:
09:36 Uhr IC 2042 nach Köln, Ankunft 10:47 Uhr. Weiter mit ICE 105 (10:55 Uhr) bis Frankfurt-Flughafen (an 11:49 Uhr), weiter mit ICE 27 (12:01) zum Hauptbahnhof, Ankunft 12:12 Uhr, so dass ich trotz des tragischen Vorfalls mein Ziel nur 24 Minuten später als geplant erreicht hätte. Nun aber ist IC 2042 komplett ausgefallen. Als Grund war eine Oberleitungsstörung angegeben.

Somit war die tatsächlich genutzte Verbindung:
09:25 Uhr EC 9 nach Köln (der in Bochum wendete und über Witten, Hagen nach Köln fuhr), dort um 11:35 Uhr ankam, 12:02 Uhr weiter mit ICE 517 zum Flughafen (13:05/13:11 ICE 819), Ankunft am Hbf um 13:31 Uhr.

Wie seht Ihr das?


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