Antwort zu Fahrgastrechten (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 16.08.2025, 07:00 (vor 122 Tagen) @ sibiminus

Wobei ein „Polizeieinsatz“ per se kein Haftungsausschlussgrund wäre - sondern nur wenn der Beförderer damit nicht rechnen konnte. Der Klassiker, nämlich dass das Personal des Beförderers selbst die Polizei ruft (zur Einnahmensicherung oder um das Hausrecht durchzusetzen) liegt eigentlich in der Haftung des Beförderers.

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Weg mit dem 4744!


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