Frage zu Fahrgastrechten (Allgemeines Forum)
Mir geht es weniger darum, ob die zu Ablehnung hier korrekt ist, sondern um die grundsätzliche Frage: Man hat vor, über A zu fahren, aber hier liegt eine Störung vor. Über B wäre man 20 Minuten später am Ziel, aber die Verbindung über B fällt aus Gründen aus, die beim EVU liegen. Also muss man über A fahren. Hat man einen Erstattungsanspruch?
Für Erstattungen gibt’s eh keine Ausschlussgründe. Da hier ein Zug ausfällt kannst du selbstverständlich deine Fahrkarte erstatten lassen.
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Weg mit dem 4744!
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