Richtigerweise... (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 02.08.2025, 21:00 (vor 142 Tagen) @ mmandl
bearbeitet von JeDi, Samstag, 02.08.2025, 21:01

...würde die DB sich dieses Geschenk dann zukünftig am besten einfach sparen, bei derart undankbaren Kunden.

"Hallo, ich schenke dir hier diesen 4k Fernseher, brandneu."
"ja wie, da ist ja ein Kratzer am Gehäuse, da schuldest du mir jetzt aber 50 Euro Entschädigung für!!!!!!!!!!"

Wenn einem das Geschenk nicht gefällt, dann kann man es ja am besten einfach zurück geben. In diesem Fall würde das bedeuten: nachträglich eine Fahrkarte für die Fahrt erwerben. Dann kann man auch die 25/50% geltend machen. Die Freifahrt ist dann halt weg, denn die wolltest du ja nicht haben.


Gut, dass es sich um kein Geschenk handelt, sondern um einen Teil der Gegenleistung, welche der Inhaber der Punkte für den gezahlten Fahrpreis erhält

Allerdings ist der Inhaber der Punkte für die Entschädigung doch gar nicht relevant. Ist ja bei Fahrkarten gegen Geld genau so - relevant ist wer fährt und nicht wer gezahlt hat.

Hier reden wir aber ja gar nicht über eine Fahrkarte gegen Punkte. Nach meiner Erfahrung kriegt man statt einer Erstattung einen neuen Code; entschädigt wird aber nicht. Ob das rechtens ist kann ich nicht bewerten - ich kann dir gerne einen möglichen Anspruch abtreten, dann kannst du das juristisch klären lassen.

--
Weg mit dem 4744!


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