Äpfel und Birnen (Allgemeines Forum)

wachtberghöhle, Montag, 21.08.2023, 13:48 (vor 1028 Tagen) @ südkreuz

Erstattung gibt es, wenn man für eine Fahrkarte etwas bezahlt hat - ob in EUR oder Punkten; entweder eben in EUR oder in Punkten.

Es geht hier ja nicht um Erstattung. Die gibt es, wenn z.B. wegen Verspätung auf die reise verzichtet wird.

Bei der Mitfahrerfreifahrt sehe ich da überhaupt keinen Ansatz.

Es geht um Entschädigung. Aus: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R0782

(1) Ohne das Recht auf Beförderung zu verlieren, hat ein Fahrgast bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung
durch das Eisenbahnunternehmen, wenn er zwischen dem auf der Fahrkarte oder Durchgangsfahrkarte angegebenen
Abfahrts- und Zielort eine Verspätung erleidet, für die keine Fahrpreiserstattung nach Artikel 18 erfolgt ist. Die Mindest
entschädigung bei Verspätungen beträgt

a) 25 % des Preises der Fahrkarte bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten;
b) 50 % des Preises der Fahrkarte ab einer Verspätung von 120 Minuten.


Als Preis würde ich die Hauptfahrkarte ansetzen.

Man kann sicher versuchen, per Kulanz über den Bonusservice eine neue Freifahrt zu bekommen (würde mich interessieren, ob das klappt), aber nicht mal der geschäftstüchtige Anwalt hat sich so weit verstiegen, hier Ansprüche zu erkennen (der hatte diese Variante wahrscheinlich auch gar nicht auf dem Schirm).

Da ging es mal um eine Bonusfreifahrt. Die Entschädigung erfolgte WIMRE in "Geld"


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