Fahrgastrechte! (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 21.08.2023, 11:21 (vor 857 Tagen) @ wachtberghöhle

Spezielierte Fachanwälte sehen das anders und erkennen einen Anspruch hier auch in Geld:
https://www.drboese.de/blog/bahnstreik-ihre-fahrgastrechte-die-die-bahn-ihnen-vorenthaelt/


Selbst wenn es einen Anspruch auf Erstattung in Geld für eine nicht gezahlte Fahrkarte gibt oder eine bezahlte Fahrkarte mit Punkten, wo nach richtet sich dann der Preis? Nach dem günstigsten Sparpreis?


Ich meine in einen Beitrag gelesen zu haben, wird genau ein zu grunde leigender in Geld bezahlte Preis angesetzt.

Das könnte in diesem Fall der Preis für die bezahlte Fahrkarte sein, zu dem die Mitfahrerfreifahrt gelöst wurde.

Man kann viel Regeln, macht es dann kompliziert.
Einfacher wäre, sowas da mit 2 Kostenlosen Freifahrten gar nicht anbieten.
Abschaffung dieser ganzen Ausnahme Dinger, wie auch dieser e-coupons, und Aktionen, aber da beschäftigen sich ja zig Leute mit, und für den Eisenbahnbetrieb kann man die bestimmt nicht gebrauchen.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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