Richtigerweise... (Allgemeines Forum)

gnampf, Freitag, 01.08.2025, 17:57 (vor 144 Tagen) @ mmandl

...würde die DB sich dieses Geschenk dann zukünftig am besten einfach sparen, bei derart undankbaren Kunden.

"Hallo, ich schenke dir hier diesen 4k Fernseher, brandneu."
"ja wie, da ist ja ein Kratzer am Gehäuse, da schuldest du mir jetzt aber 50 Euro Entschädigung für!!!!!!!!!!"

Wenn einem das Geschenk nicht gefällt, dann kann man es ja am besten einfach zurück geben. In diesem Fall würde das bedeuten: nachträglich eine Fahrkarte für die Fahrt erwerben. Dann kann man auch die 25/50% geltend machen. Die Freifahrt ist dann halt weg, denn die wolltest du ja nicht haben.


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