Fahrgastrechte! (Allgemeines Forum)

wachtberghöhle, Montag, 21.08.2023, 11:04 (vor 1027 Tagen) @ rainman51

Spezielierte Fachanwälte sehen das anders und erkennen einen Anspruch hier auch in Geld:
https://www.drboese.de/blog/bahnstreik-ihre-fahrgastrechte-die-die-bahn-ihnen-vorenthaelt/


Selbst wenn es einen Anspruch auf Erstattung in Geld für eine nicht gezahlte Fahrkarte gibt oder eine bezahlte Fahrkarte mit Punkten, wo nach richtet sich dann der Preis? Nach dem günstigsten Sparpreis?

Ich meine in einen Beitrag gelesen zu haben, wird genau ein zu grunde leigender in Geld bezahlte Preis angesetzt.

Das könnte in diesem Fall der Preis für die bezahlte Fahrkarte sein, zu dem die Mitfahrerfreifahrt gelöst wurde.


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