9.1.5 regelt keinen Anspruch auf Hotel (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Dienstag, 08.04.2025, 21:04 (vor 11 Tagen) @ tbsn
bearbeitet von Barzahlung, Dienstag, 08.04.2025, 21:06

Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr nachts und +60 zu erwarten -> Anspruch auf (...) Hotel

Die Schlussfolgerung ist nicht korrekt.

Nr. 9.1.6 ist Hilfeleistung: Hotel oder Taxi falls preisgünstiger. Rechtsgrundlage für 9.1.6 ist Art. 20 Abs. 2 lit. b VO (EU) 2021/782 i.V.m. §§ 280ff BGB.

Nr. 9.1.5 ist eine kundenfreundlichere Regelung, die an § 11 Abs. 1 Nr. 2 EVO orientiert ist, der auf FV-Tarif aber nicht anwendbar ist. 9.1.5 regelt keinen Anspruch auf ein Hotel.


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