Fahrgastrechte Gruppenreise letzter Zug fällt aus (14 Tage) (Allgemeines Forum)

Holger2, Montag, 07.04.2025, 14:35 (vor 13 Tagen) @ katerneo

Das würde dann am bedeuten, dass bei jedem Nachtzug (Nightjet,etc.) der Anspruch auf Hotelübernachtung entfällt, wenn der Nachtzug ausfällt, weil man planmäßig erst am nächsten Tag ankommt. Dann darf man also statt im Liegewagen die Nacht auf dem Bahnsteig verbringen, weil die nächste Reisemöglichkeit erst morgens um 6 fährt?

Eine schaurige Vorstellung!

nein, sondern Du verwechselst hier einiges.

In dem Fall, dass Dein Liegewagenzug unangekündigt ausfällt, hast Du Anspruch auf Hilfeleistung gem §20 Fahrgastrechteverordnung, da eine plötzliche Störung vorliegt.

Eine Pflicht zur Hilfeleistung besteht dann nicht, wenn sich der Fahrgast auf die Situation vorbereiten konnte und wenn er ohnehin mitten in der Nacht angekommen wäre.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum